Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Rückhalt und Mithilfe

Die sogenannte Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung der Pflegeversicherung. Man versteht darunter die Übernahme der Pflege und Betreuung zur Entlastung oder bei Ausfall der privaten Pflegepersonen.

Wir alle wissen, wie zeitaufwändig und anstrengend die Pflege eines Angehörigen sein kann. Die Pflegeperson kümmert sich Wochen, Monate, meist viele Jahre rund um die Uhr um den Pflegebedürftigen. Natürlich stößt man dabei an seine körperlichen und seelischen Grenzen und so manches Mal wünscht man sich Entlastung, eine Auszeit, ein wenig Zeit für sich. Aber wer soll sich in dieser Zeit kümmern, wem kann ich ruhigen Gewissens die Pflege des Angehörigen anvertrauen? Wer trägt die Kosten?

Ist die pflegende Person aus verschiedenen Gründen verhindert, kann durch die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeperson einen kurzen Erholungsurlaub machen möchte, einen Arzttermin wahrnehmen muss, vielleicht selber erkrankt ist oder zu einer Familienfeier eingeladen ist. Auch Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch einen Pflegedienst und zusätzlich durch private Pflege organisieren, haben diesen Anspruch. Die Ersatz-Pflege kann durch eine vertraute Person (Angehörige, Freunde, Nachbarn) oder durch ihren ambulanten Pflegedienst erfolgen.

Es steht pro Kalenderjahr ein Festbetrag zur Verfügung, der nach persönlichen Bedürfnissen in Anspruch genommen werden kann. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen, die nötigen Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse zu erledigen.

Ist alles geklärt und besteht für Sie Anspruch auf Verhinderungspflege, können wir u. a. folgende Leistungen für Sie erbringen:

  • Pflege (Hilfe bei der Körperpflege, bei Toilettengängen, beim Ankleiden)
  •  Mahlzeitenversorgung
  • Betreuung während der Abwesenheit der Pflegeperson nach individuellen Bedürfnissen (z. B. Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, Vorlesen etc.)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (z. B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung)